Ihr KFZ Gutachter in NRW

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

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Wir beraten Sie gerne!

Sie haben erstmal allgemeine Fragen z.B. zum Ablauf oder zu den Kosten? Rufen Sie uns ruhig an, wir beraten Sie gerne. Bei Nichtverschulden rechnen wir direkt mit der Versicherung des Verursachers ab. Es entstehen keinerlei Kosten für Sie!

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Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)

Der Ablauf im Überblick:

  1. Formular ausfüllen
    oder anrufen
  2. Begutachtung
    bei Ihnen vor Ort
  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    in Kooperation mit Rechtsanwälten
  4. Auszahlung durch die gegnerische Versicherung
    Reparatur oder Geld - Sie entscheiden!

    Abwicklung des gesamten Unfallschadens
    in Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten.
     

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Kfz Gutachter NRW - Wir beurteilen verlässlich Schäden an Fahrzeugen

Höchste Sicherheit und Qualität -  Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln unsere Sachverständigen alle zur Beweissicherung und als Grundlage für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Ein Schadengutachten dient zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen zu späteren Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das von uns erstellte KFZ Gutachten ist verkehrsfähig, umfassend und prozesstauglich. Es enthält neben Bildern auch verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und dem Fahrzeugzustand.

Gerne beurteilen wir Ihren Fall vorab völlig unverbindlich und geben Ihnen Tipp´s zur weiteren Vorgehensweise

KFZ Gutachter NRW: 0800 384384384

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei Nichtverschulden gilt: Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter in NRW Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für das KFZ Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.  Daher gilt: keine Angst vor den Kosten des Gutachters - wir stehen Ihnen für sämtliche Fragen stets zur Verfügung - KFZ Gutachter NRW: 0800 384384384

Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.

Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ergibt sich, dass die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen KFZ Sachverständigen und des Rechtsanwalts zu den Unfallkosten zählen und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind. Übrigens: Das Recht hat der Geschädigte auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen KFZ Gutachter beauftragt hat. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben so zögern Sie nicht uns noch heute zu kontaktieren.

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Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Wir kommen zu Ihnen - Unsere KFZ Gutachter begutachten Ihr Fahrzeug in NRW und ganz Deutschland - bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Standort Ihrer Wahl. Wir richten uns nach Ihnen!

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht den KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl zur Hilfe zu ziehen.

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